Ob nun die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 52 (vorher BGV D6: Krane) und DGUV Vorschrift 54 (vorher BGV D8: Winden, Hub- und Zuggeräte), die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (vorher BGV A 3 Prüfung) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die wiederkehrende Prüfung nach ASR A 1.7 (alt BGR 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore) oder die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Regel 100-500 (alt VBG 9a) - Betreiben von Arbeitsmitteln - wir führen Sie alle für Sie durch. Auch sorgen wir dafür, dass diese gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen ordnungsgemäß und nach den Regeln und Vorschriften der Berufsgenossenschaften und / oder den Herstellern durchgeführt werden.
Bei der Überprüfung Ihres Anlagenbestandes achten wir auf mögliche Fehlfunktionen und auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Unfallverhütungsvorschriften. Dadurch wird sichergestellt, dass der Zyklus der Prüfungen Ihren betrieblichen Verhältnissen entspricht.
Alle unsere Sicherheitsüberprüfungen werden mit Hilfe eines Prüfprotokoll dokumentiert. Eine Prüfplakette an der geprüften Anlage gibt zudem auf den ersten Blick Aufschluss über die durchgeführte Prüfung und den Termin der nächsten Inspektion.
Wir archivieren jedes Prüfprotokoll, sodass Sie im Fall der Fälle immer auf uns zurückgreifen können, wenn Sie schnell ein bestimmtes Protokoll benötigen.
Für Sie wird eine individuelle Aufstellung für mögliche Reparaturen oder mögliche Verbesserungen an Ihren Anlagen erstellt, um Sie dabei zu unterstützen, Ihren Anlagenbestand zu optimieren. Die Sicherheit Ihres Anlagenbestandes zu gewährleisten, Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gesetzgeber und Ihren Mitarbeitern nachzukommen ist unser wichtigstes Ziel.
Selbstverständlich werden diese Prüfungen von ausgebildeten und geschulten sachkundigen Facharbeitern durchgeführt.
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